Der Senat ist gemäß § 119 Abs. 1 , Zif 1 lit. b GVG zur Entscheidung über die zulässige sofortige Beschwerde berufen. Bezüglich des klägerischen Hauptantrages nimmt der Senat auf die zutreffenden Gründe der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!