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OLG Naumburg - Entscheidung vom 17.04.2002

9 W 8/02

Normen:
ZPO § 3 § 99 Abs. 1 § 91 Abs. 1 § 269 Abs. 4 § 269 Abs. 5 § 269 Abs. 3 § 269 Abs. 5 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 212

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. I. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde folgt aus § 269 Abs. 5 S. 1 ZPO . Ob diese Vorschrift auf den vorliegenden Fall direkt anzuwenden ist, kann [...]
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