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OLG Naumburg - Entscheidung vom 06.06.2002

2 U 160/01

Normen:
BGB § 185 § 675 § 670 § 989 § 990 § 812 Abs. 1
ScheckG § 21
ZPO § 101 § 711 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10

Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 386

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Schadensersatz wegen der Einlösung eines nach ihrem Vortrag abhanden gekommenen Schecks. Die Klägerin stand mit der Streithelferin, der Firma G. AG & Co. KG, in ständiger [...]
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