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OLG München - Entscheidung vom 25.07.2002

24 U 494/01

Normen:
VerbrKrG § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1 (a.F.) § 7 Abs. 2 § 7 Abs. 2 S. 3 § 9
HWiG § 1 § 2 Abs. 1 S. 4 § 5 Abs. 2 S. 1 (a.F.) § 5 Abs. 2
ZPO § 3 § 91 § 256 § 281 Abs. 3 S. 2 § 546 Abs. 2 (a.F.) § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
OLGReport-München 2002, 458
WM 2003, 66
ZIP 2002, 1940

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Darlehensvertrags. Die Kläger wurden im Jahr 1992 verschiedentlich durch den Mitarbeiter (Finanzkontor West) u.a. in ihrer Wohnung in Geisingen aufgesucht und über den [...]
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