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OLG München - Entscheidung vom 31.07.2002

19 W 1891/02

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 269

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1722

Die zulässige sofortige Beschwerde hat im Ergebnis keinen Erfolg. A. Die nach § 91 a ZPO Abs. 2 Satz 1 ZPO und § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO (n.F.) statthafte sofortige Beschwerde ist nach den §§ 567 ff. ZPO zulässig. [...]
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