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OLG München - Entscheidung vom 19.12.2002

1 U 4337/02

Normen:
GBO § 15 § 29
ZPO § 92 Abs. 1 § 308 Abs. 1 § 311 Abs. 4 § 538 Abs. 2 Nr. 1 § 543 Abs. 2 (n.F.) § 708 Nr. 10 § 713
BNotO § 19 Abs. 1 S. 1 § 19 Abs. 1 S. 2 § 24

Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 375

Die Klägerin nimmt den Beklagten aus Notarhaftung in Anspruch. Die Klägerin finanzierte ein Bauvorhaben der Firma mit 60 Wohneinheiten und erhielt zur Sicherung eine brieflose Gesamtgrundschuld vom 10.04.1996 über [...]
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