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OLG München - Entscheidung vom 18.07.2002

19 U 5630/01

Normen:
BGB § 349 § 252 § 823 Abs. 2
StGB § 263 § 264a
AktG § 400 Abs. 1
BörsG § 88 Nr. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1702
NZG 2002, 1101

Die Kläger verlangen von den drei Beklagten (einer auf dem Medienmarkt tätigen Aktiengesellschaft sowie deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und deren früheren Finanzvorstand) Schadensersatz mit der Begründung, sie [...]
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