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OLG München - Entscheidung vom 20.11.2002

7 U 5609/01

Normen:
AGBG § 9 § 9 Abs. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 2 Nr. 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 (a.F.)
HGB § 89b § 92c § 92c Abs. 1
GWB § 34 (a.F.)
BGB § 242
ZPO § 92 Abs. 1 § 287 § 543 Abs. 2 § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 201
OLGReport-München 2003, 70

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz und Ausgleich in entsprechender Anwendung des § 89 b HGB . Die Klägerin befaßt sich mit dem Import und der Reparatur von Kraftfahrzeugen auf Jamaika, die Beklagte [...]
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