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OLG Köln - Entscheidung vom 08.04.2002

11 W 25/02

Normen:
BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2
GKG § 12 Abs. 2 S. 1 § 20 Abs. 1
GVG § 23 Ziffer 1
ZPO §§ 3 937 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2003, 241
NJW-RR 2002, 1723
OLGReport-Köln 2002, 306

Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zu Recht abgelehnt, weil die Zuständigkeit des Landgerichts nicht begründet ist. Der [...]
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