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OLG Köln - Entscheidung vom 28.06.2002

19 U 7/02

Normen:
BGB §§ 276 823
ZPO § 286

Fundstellen:
MDR 2002, 1370
NJW-RR 2003, 85
OLGReport-Köln 2002, 335
ZMR 2003, 33

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. in Verbindung mit § 26 Nr. 5 EGZPO abgesehen. Die Berufung und die mit Schriftsatz vom 15.04.2002 erfolgte Klageerhöhung sind zulässig, jedoch nicht [...]
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