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OLG Köln - Entscheidung vom 31.01.2002

6 W 14/02

Normen:
ZPO §§ 793 890 891

Die gem. §§ 793 Abs. 1 , 890 Abs. 1 , 891 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Die Schuldnerin hat schuldhaft gegen den Verbotstitel verstoßen und das Ordnungsgeld ist [...]
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