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OLG Köln - Entscheidung vom 26.06.2002

13 W 18/02

Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2
ZPO §§ 3 485

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 224

Die gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO statthafte, auch im übrigen zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, mit der diese eine Heraufsetzung des vom Landgericht auf 20.000 EURO festgesetzten [...]
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