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OLG Köln - Entscheidung vom 16.07.2002

3 U 8/02

Normen:
BGB § 459 Abs. 2 (a.F.)

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 404
VersR 2003, 517

Die Beklagte betreibt ein Autohaus. Die Klägerin schloss unter Vermittlung der Beklagten einen Leasingvertrag über ein B.-Neufahrzeug, Typ 523i, Baujahr 2000. Leasinggeber ist ausweislich der auf den 19.6.2000 [...]
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