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OLG Köln - Entscheidung vom 13.09.2002

6 U 58/02

Normen:
BGB § 242
MarkenG §§ 14 21

Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 71

Die Klägerin, ein im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels tätiges Unternehmen, ist Inhaberin u.a. der mit Priorität zum 25.11.1991 für Waren der Klasse 30 - 'Teigwaren, auch mit Füllung, aus Italien stammend' - [...]
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