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OLG Köln - Entscheidung vom 22.04.2002

17 W 103/02

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 § 494a Abs. 2

Fundstellen:
MDR 2002, 1391

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und begegnet auch im übrigen keinen Zulässigkeitsbedenken. In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg. Die [...]
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