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OLG Köln - Entscheidung vom 07.05.2002

10 UF 228/00

Normen:
BGB § 1587a Abs. 2, 5

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1632

In dem Beschluss vom 26. November 2000 hat das Amtsgericht den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Parteien dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten. Es hat sich zur [...]
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