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OLG Köln - Entscheidung vom 28.10.2002

16 U 69/02

Normen:
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 125

Die Kläger verlangen nach Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses von dem Beklagten als Vermieter die Rückzahlung einer von ihnen geleisteten Kaution in Höhe von restlichen 894,76 Euro nebst Zinsen. Das Amtsgericht [...]
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