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OLG Köln - Entscheidung vom 08.11.2002

4 UF 153/02

Normen:
BGB §§ 1580 1605

Die Berufung des Beklagten ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EURO nicht übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ) und das Amtsgericht die Berufung im angefochtenen Urteil nicht zugelassen hat [...]
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