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OLG Koblenz - Entscheidung vom 10.01.2002

2 U 825/01

Normen:
VOB/B § 12 Nr. 5 Abs. 2 § 13 Nr. 7 Abs. 1, Abs. 2 § 4 Nr. 7 Abs. 1 S. 2 § 13 Nr. 7
ZPO § 539 § 302 § 301 § 540
BGB § 635 § 325
GKG § 8 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BauR 2002, 1124
MDR 2002, 715
OLGReport-Koblenz 2002, 158

Die Klägerin macht einen Anspruch auf restliche Vergütung im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Errichtung eines Wohnhauses geltend, dem gravierende Mangelhaftigkeit des Werks und falsche Berechnung von Mehr- und [...]
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