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OLG Koblenz - Entscheidung vom 13.06.2002

5 U 504/01

Normen:
AGBG § 11 Nr. 7
BGB § 254 § 823 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1251
SpuRT 2002, 198

Der Kläger beansprucht von den Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von mindestens 20.000 DM wegen eines Unfalls beim Fallschirmspringen. Der Kläger, der bei der Bundeswehr im sogenannten [...]
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