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OLG Koblenz - Entscheidung vom 15.07.2002

12 U 758/01

Normen:
BGB § 839 § 328
GG Art. 34
GO Rheinland-Pfalz § 68
StrG Rheinland-Pfalz § 48 § 39
EnteignungsG Rheinland-Pfalz § 48

Fundstellen:
DÖV 2003, 90
DÖV 2003, 90

Der Kläger ist Eigentümer des Hauses K......straße .. in ..... H.......... Zu dem Haus gehört eine 1964/1965 von dessen Voreigentümer ohne Baugenehmigung im Kellergeschoss errichtete und bei der Bauabnahme nicht [...]
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