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OLG Koblenz - Entscheidung vom 06.06.2002

9 WF 358/02

Normen:
BGB § 1836a § 1835 Abs. 1 § 1835 Abs. 4 § 1908i Abs. 1
BVormVG § 1
FGG § 50 § 50 Abs. 5 § 67 Abs. 3 § 50 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2002, 408

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, hat jedoch ganz überwiegend keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin ist bei der Festsetzung der Vergütung der Verfahrenspflegerin im wesentlichen von den zutreffenden rechtlichen und [...]
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