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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.11.2002

1 W 1/02 RhSch

Normen:
Mannheimer Akte Art. 34, Akte Art. 37
BRAGO § 118 § 118 Abs. 1 Nr. 1 § 118 Abs. 1 Nr. 2 § 118 Abs. 1 Nr. 3
BinSchG § 11

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 101
VersR 2003, 1058

I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Zur Entscheidung ist das angerufene Rheinschifffahrtsobergericht zuständig. Der Fall, dass zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde (bzw. 'Berufung') gegen einen [...]
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