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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 04.03.2002

19 AR 5/02

Normen:
FGG § 65 a § 46

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2002, 222

Ein wichtiger Grund für die Abgabe vom AG Ettenheim an das AG Kehl im Sinne von § 65 a Abs. 1 FGG liegt vor. Der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen befindet sich in Kehl. Die Belange des Betreuers sind durch den [...]
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