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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.05.2002

16 WF 140/01

Normen:
FGG § 50
ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1660

Die Verfahrenspflegerin hat 13.548,11 DM an Vergütung und Auslagenerstattung verlangt; mit dem angefochtenen Beschluss hat der Rechtspfleger 3.332,67 DM festgesetzt. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der [...]
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