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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.08.2002

20 WF 102/02

Normen:
ZPO § 323 Abs. 2
ZPO § 769
ZPO § 707 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1675
OLGReport-Karlsruhe 2003, 441

A. Durch Vergleich vom Mai 1999 verpflichtete sich der Antragsteller, an die 1995 geborene Antragsgegnerin als seinem Kind einen laufenden monatlichen Unterhalt nach Gruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle (447 DM) abzüglich [...]
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