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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.04.2002

23 W 113/02

Normen:
ZPO § 17 Abs. 1 § 29 Abs. 1 § 37 Nr. 3 § 78 Abs. 1 § 91 Abs. 2 S. 3 § 485 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2002, 412

Die zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten hat keinen Erfolg. Der Rechtspfleger hat zu Recht die von der Beklagten angemeldeten Gebühren der Anwälte, die sie im selbständigen Beweisverfahren 4 H 10/97 AG [...]
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