Die gemäß § 5 Abs. 2 GKG zulässige Erinnerung ist begründet. Die Klägerin hat nach dem Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 1990, 885) i.V.m. Art. 8 des Einigungsvertrags und Anlage I Kapitel III Sachgebiet [...]
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