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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.03.2002

30 U 183/01

Normen:
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3 § 209 Abs. 2 Nr. 1 (a.F.)
ZPO § 693 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(112)250b-c
MDR 2002, 1211
NJW-RR 2002, 1508
NZM 2002, 562
VersR 2003, 346
ZMR 2002, 912

'Die Verjährung der Ansprüche aus dem Jahr 1994 ist durch die Zustellung des Mahnbescheids am 30.4.1998 gem. § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. unterbrochen worden ..., weil die Zustellung i.S. von § 693 Abs. 2 ZPO a.F. noch [...]
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