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OLG Hamm - Entscheidung vom 04.06.2002

15 W 66/02

Normen:
WEG § 45 Abs. 1 § 43 Abs. 1 § 26 Abs. 1 S. 2 § 47 S. 1 § 48 Abs. 3
FGG § 27 § 29
BGB § 675 Abs. 1 § 612 Abs. 2

Fundstellen:
NZM 2003, 486
OLGReport-Hamm 2002, 334
ZMR 2003, 51

I. Die Beteiligten zu 1) bis 5) sind die Miteigentümer der vorbezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Die Teilungserklärung vom 08.03.1993 regelt u. a. das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nach [...]
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