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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.05.2002

23 W 127/02

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 103 § 104

Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2003, 39

Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 RPflG ) hat nur bezüglich der in Höhe von 559,30 DM festgesetzten Umsatzsteuer Erfolg, so daß der Erstattungsbetrag von 4.054,90 DM auf [...]
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