Die zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin (§§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO , 11 Abs. 1 RPflG ) hat Erfolg. Sie begehrt zu Recht die hälftige Ausgleichung der im selbständigen Beweisverfahren 12 O H 1/00 LG Essen [...]
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