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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.05.2002

13 U 223/01

Normen:
PflVG § 3 Nr. 1 § 3 Nr. 2 § 3 Nr. 3 § 3 Nr. 3 S. 2 § 3 Nr. 3 S. 3 § 3 Nr. 8
SGB X § 116 Abs. 1
StVO § 3 Abs. 2a
StVG § 7 Abs. 1 § 9 § 14
BGB § 205 § 217 § 425 § 852
VVG § 12 Abs. 1
ZPO § 91 § 97 § 708 Nr. 10 § 711 § 543 Abs. 2 Nr. 1 (n.F.)

Fundstellen:
NZV 2003, 384
OLGReport-Hamm 2002, 406
VersR 2003, 56

Der Kläger, ein überregionaler Sozialhilfeträger, nimmt die Beklagten aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht auf Feststellung der Ersatzpflicht der ihm entstehenden zukünftigen materiellen Schäden aus einem [...]
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