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OLG Hamburg - Entscheidung vom 17.10.2002

3 U 266/99

Normen:
UrhG § 27
WahrnG § 7

Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 65
OLGReport-Hamburg 2003, 440
ZUM 2003, 501

I. Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne der §§ 27 Abs. 3 , 54 h Abs. 1 UrhG . Sie schüttet nach Maßgabe von Verteilungsplänen die bei ihr eingehenden Vergütungen für das Verleihen (§ 27 Abs. 2 UrhG ) [...]
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