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OLG Hamburg - Entscheidung vom 06.05.2002

1 W 66/01

Normen:
StVollzG § 18 Abs. 1 S. 1 § 201 Nr. 1
BGB § 839

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2002, 460

Die gemäß §§ 567 ff., 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO . Ihm kann kein [...]
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