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OLG Hamburg - Entscheidung vom 09.10.2002

1 Ss 112/02

Normen:
GVG § 21f Abs. 2

Fundstellen:
StV 2003, 11

Die zulässige Revision hat mit ihrer formellen Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 1 StPO Erfolg. Soweit diese Rüge mit einer fehlerhaften Anwendung des § 21f Abs. 2 GVG begründet wird, genügt sie den Anforderungen des § [...]
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