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OLG Hamburg - Entscheidung vom 10.10.2002

1 W 40/02

Normen:
ZPO § 141 Abs. 2, 3 § 567 Abs. 1 Nr. 1 § 569 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 50

Die gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 141 Abs. 3 , 380 Abs. 3 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt worden ist. Die Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO ist nicht [...]
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