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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.10.2002

3 WF 198/02

Normen:
ZPO § 36 §§ 114 ff.

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 50

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, zumal das Amtsgericht seine Entscheidung entgegen § 329 Abs. 3 ZPO nicht zugestellt hat. Die sofortige Beschwerde führt [...]
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