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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 15.05.2002

23 U 6/02

Normen:
ZPO § 926
BGB § 648

Fundstellen:
BauR 2002, 1435

Der Kläger ist von Beruf Architekt. Er war für die Beklagten im Rahmen eines Bauprojektes in W.-B. tätig. Zwischen den Parteien ist eine restliche Honorarzahlung in Höhe von 50.666,50 DM streitig. Im vorliegenden [...]
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