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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.02.2002

7 U 105/01

Normen:
ZPO § 543 Abs. 1 (a.F.) § 708 Nr. 10 § 713
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 § 7 Abs. 2
PflVG § 3

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2002, 261

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 I ZPO (a.F.) abgesehen. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. [...]
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