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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.04.2002

3 Ws 367/02

Normen:
StGB § 57 Abs. 1
StPO § 454 Abs. 2 § 305 S. 1 § 305 Abs. 1

Der Strafprozeßordnung ist eine reine Untätigkeitsbeschwerde fremd (BGH, NJW 1993, 7279,1280 mwN; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 45. Aufl., 304 Rn 3), weil in der bloßen Untätigkeit keine sachliche Entscheidung [...]
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