Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 17 a Abs. 4 S. 3 GVG , 567 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO zulässig, sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß es sich um eine bürgerliche [...]
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