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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.09.2002

20 W 243/02

Normen:
KostO § 156 Abs. 1 S. 2 § 35 § 49 § 147 Abs. 2

Der Beteiligte zu 2) beurkundete in seiner UR.-Nr. 38/1999 am 25.01.1999 einen Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) und nahm ihm die eidesstattliche Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB ab. Der Beteiligte zu 1) [...]
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