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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.01.2002

3 Sa 3/01

Normen:
FGG § 73
BGB § 7 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1128
Rpfleger 2002, 314

Das Amtsgericht Rheinberg ist für die weitere Bearbeitung der Nachlasssache zuständig. Gemäß § 73 FGG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, den der Erblasser zur Zeit des Erbfalls hatte. Der [...]
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