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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.07.2002

24 U 167/01

Normen:
BGB § 133 § 139 § 157 § 291 § 812 § 988 § 288 Abs. 1 § 433 Abs. 2 § 581 Abs. 1 § 284 Abs. 1 S. 2 § 581 Abs. 1 S. 2 § 812 Abs. 1 S. 1
VerbrKrG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 § 7 Abs. 1 § 7 Abs. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 2 S. 2
AGBG § 6 Abs. 1
PV § 12 S. 1 § 23 Abs. 2
ZPO § 713 § 92 Abs. 1 § 187 Abs. 1 § 708 Nr. 10

Fundstellen:
ZMR 2003, 27

Das mit dem zulässigen Einspruch von der Beklagten angegriffene Versäumnisurteil des Senats ist zu bestätigen, weil die Berufung des Klägers begründet ist. I. Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung von 10.411,24 [...]
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