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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.10.2002

9 U 69/02

Normen:
BGB § 459 Abs. 1 (a.F.)
BGB § 459 (a.F.)
BGB § 462 (a.F)
BGB § 472 (a.F.)
BGB § 476 (a.F.)

Fundstellen:
MDR 2003, 261
NJW-RR 2003, 448
OLGReport-Düsseldorf 2003, 157

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a.F.) abgesehen. Die Berufung ist zulässig und (in dem Umfang, in dem die Kläger sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2002 gestellten [...]
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