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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.06.2002

1 U 171/01

Normen:
StVG § 7 § 14 § 17
BGB § 133 § 197 § 208 § 209 § 209 Abs. 1 § 212 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 § 852 § 852 Abs. 1 § 852 Abs. 2
PflVG § 3 Nr. 1 § 3 Nr. 2 § 3 Nr. 3 S. 3 § 3 Nr. 3
ZPO § 78 § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 130 § 138 Abs. 3 § 138 Abs. 4 § 253 § 253 Abs. 1 § 288 § 290 § 543 Abs. 2 (n.F.) § 708 Nr. 10 § 713
GKG § 25 Abs. 2 S. 2 § 65 Abs. 1 S. 1

Die zulässige Berufung des Klägers hat nur einen geringen Teilerfolg. Das Landgericht hat zu Recht die auf Zahlung eines Schmerzensgeldes bezogene Leistungsklage wegen der von den Beklagten erhobenen Verjährungseinrede [...]
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