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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.01.2002

2a Ss 300/01-100/01 II

Normen:
StGB § 253 Abs. 1 § 263 Abs. 1
StPO § 318

Die Feststellungen rechtfertigen zwar keine Verurteilung wegen Erpressung, sondern lediglich wegen Betruges im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB . Denn der Angeklagte hat dem Geschädigten vorgetäuscht, er wolle durch [...]
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