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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.10.2002

10 W 91/02

Normen:
ZPO § 104
InsO § 210

Die am 13.08.2002 eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den ihr am 31.07.2002 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss ist nach § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Der [...]
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