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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.06.2002

9 U 229/01

Normen:
Abs. 7 (n.F.)
BGB § 2348
HöfeO § 4 § 12 (a.F.) § 13 § 13 Abs. 1 (a.F.) § 13 Abs. 2 (a.F.) § 13
ZPO § 91 Abs. 1 § 269 Abs. 3 § 708 Nr. 10 § 711 § 543 Abs. 2 (n.F.)

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2002, 325

Der Kläger klagt aus abgetretenem Recht auf ergänzende Zahlung eines Abfindungsanspruches. Nach bereits zum 01.01.1962 tatsächlich erfolgter Besitzübergabe schlossen der Großvater des Klägers und sein Sohn J... B... am [...]
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